Verkehrswertgutachten 
für Verkauf, Finanzamt 
und Erbschaft
rechtsssicher und 
anerkannt

Immobiliengutachten rechtssicher und anerkannt

Verkehrswertgutachten für Verkauf, Erbschaft und Finanzamt

Als zertifizierte Sachverständige (DIA) nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich für Sie fundierte und unabhängige Immobiliengutachten - nachvollziehbar, rechtssicher und von Behörden anerkannt.

Ob Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder steuerliche Bewertung: Sie erhalten eine klare und belastbare Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Mein Einsatzgebiet: Köln, Bonn, Koblenz, Wiesbaden und Frankfurt.

Transparente Preise für Ihr Gutachten

Sie erhalten bei mir rechtssichere und finanzamtskonforme Gutachten - transparent kalkuliert und ohne versteckte Kosten

 

Kurzgutachten - schnelle Ersteinschätzung

750 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 999 €)
Geeignet für:
• Verkaufsvorbereitung
• Kaufbegleitung / Kaufpreisprüfung
• Vermögensübersicht
• Erste fundierte Marktwerteinschätzung

Ihr Vorteil: schnell, kostengünstig und verständlich aufbereitet

Restnutzungsdauer-Gutachten (RND)

929 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 1.390 €)
Geeignet für:
• Finanzamt
• steuerliche Zwecke (AfA, Einspruch)
• Abstimmung mit Steuerberater
• Optimierung Ihrer Abschreibung

Ihr Vorteil: Anerkannt für steuerliche Bewertungen und individuell begründet

Verkehrswertgutachten (gerichtsfest und anerkannt)

1.750 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 2.190 €)
Geeignet für:
• Verkauf und Ankauf
• Scheidung
• Erbschaft / Erbauseinandersetzung
• Betreuungsangelegenheiten
• gerichtliche Verfahren
• Finanzamt und Behörden

Ihr Vorteil: rechtssicher, nachvollziehbar und für Behörden geeignet

Alle Honorare zzgl. MwSt. Kosten für erforderliche Unterlagen und behördliche Auskünfte werden gesondert nach Aufwand bzw. Gebühren abgerechnet.

Jetzt unverbindlich anfragen

Erstellung durch zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024)

rechts- und finanzamtskonforme Gutachten nach ImmoWertV 2021 und BMF-Schreiben 2023

Restnutzungsdauer-Gutachten

 

 

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten (RND) wird die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung sachverständig festgestellt.

Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage des baulichen und technischen Zustands, des Modernisierungsgrades sowie der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der wesentlichen Gebäudeteile.
Das Gutachten dient dem Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023.

Das Ergebnis kann beim Finanzamt zur Anpassung der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) vorgelegt werden.
Ich beurteile das Objekt auf Basis einer Baualtersanalyse und einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung aller Hauptgewerke (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Leitungen, Innenausbau).

Ein RND-Gutachten empfiehlt sich insbesondere bei:

älteren Gebäuden mit Modernisierungsrückstand,

energetisch veralteten Bauteilen,

Sanierungsbedarf oder Instandhaltungsstau.

 


 

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten

Kurzgutachten für Verkauf oder Kaufbegleitung – Ihre Immobilie sicher bewerten

Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie – ideal für den Verkauf oder die Kaufbegleitung.

Für Verkäufer: Erhalten Sie eine realistische Marktwerteinschätzung, um Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Für Käufer: Vermeiden Sie Fehlentscheidungen – mit einer professionellen Bewertung erkennen Sie den realen Wert einer Immobilie und mögliche Risiken.

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich für Behörden, Gerichte und Finanzämter und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach ImmoWertV.

Ob Verkauf, Kauf oder offizielle Anlässe – mit meiner zertifizierten Expertise erhalten Sie eine verlässliche und unabhängige Immobilienbewertung.

Verkehrswertgutachten gemäß 
§ 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (§ 194 BauGB). Es dient als verlässliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Verkauf, Kauf, Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Fragestellungen. Als DIA-zertifizierte Gutachterin erstelle ich unabhängige, nachvollziehbare und fachlich fundierte Gutachten für private, steuerliche und gerichtliche Zwecke.

Für Finanzbehörden

Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen verlangen Finanzämter häufig eine belastbare Wertermittlung – besonders wenn der festgesetzte Steuerwert angezweifelt oder ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden soll.
Ich erstelle Gutachten, die den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden und auch zur Begründung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geeignet sind. Die Gutachten erfolgen auf aktueller Datenbasis und mit marktgerechter Einschätzung – klar dokumentiert und steuerlich verwertbar.

Gerichtliche Zwecke

Verkehrswertgutachten für gerichtliche Verfahren

In familien- oder betreuungsgerichtlichen Verfahren ist ein neutral ermittelter Verkehrswert oft unerlässlich – etwa bei Zugewinnausgleich, Scheidung, Erbauseinandersetzung oder Vermögensaufstellung im Rahmen einer Betreuung.
Als DIA-zertifizierte Gutachterin nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, die den Anforderungen der Zivil- und Betreuungsgerichte entsprechen. Die Bewertungen sind sachlich nachvollziehbar, rechtssicher aufgebaut und fachlich fundiert – auf Wunsch auch als Stellungnahme oder Ergänzung zu bereits vorhandenen Unterlagen.

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