Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten

Die Gutachterin – Immobilienbewertung

Ich bin zertifizierte Immobiliengutachterin (DIA) nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Ich erstelle fundierte Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten – für Kauf, Verkauf, gerichtliche Verfahren oder zur Vorlage beim Finanzamt.
Unabhängig. Präzise. Fachlich anerkannt.

Preise Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten 

Kurzgutachten für Verkauf und Verkehrswertgutachten für Behörden

Preise

Aktuelle Angebotspreise:

Kurzgutachten für den Verkauf699,- € zzgl. 19 % MwSt. (statt 899,- €)
Verkehrswertgutachten1.699,- € zzgl. 19 % MwSt. (statt 1.999,- €)

Transparente Preise – Fachkundige Bewertung – Verlässliche Ergebnisse!

Pakete buchen

Grundrisse erstellen, Wohnflächenberechnung mit Stempel, Energieausweis bestellen

Pakete für Ihre Immobilienbewertung

Paket 1: Grundrisse & Wohnflächenberechnung
✔ Erstellung maßstabsgetreuer Grundrisse
✔ Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
✔ Mit Sachverständigenstempel
Preis: 399,- € zzgl. 19 % MwSt.

Paket 2: Grundrisse, Wohnflächenberechnung & Energieausweis
✔ Alle Leistungen aus Paket 1
✔ Erstellung eines rechtskonformen Energieausweises
Preis: 599,- € zzgl. 19 % MwSt.

Zuverlässige & fachgerechte Immobilienbewertung – schnell & professionell!

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten

Kurzgutachten für Verkauf oder Kaufbegleitung – Ihre Immobilie sicher bewerten

Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie – ideal für den Verkauf oder die Kaufbegleitung.

Für Verkäufer: Erhalten Sie eine realistische Marktwerteinschätzung, um Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Für Käufer: Vermeiden Sie Fehlentscheidungen – mit einer professionellen Bewertung erkennen Sie den realen Wert einer Immobilie und mögliche Risiken.

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich für Behörden, Gerichte und Finanzämter und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach ImmoWertV.

Ob Verkauf, Kauf oder offizielle Anlässe – mit meiner zertifizierten Expertise erhalten Sie eine verlässliche und unabhängige Immobilienbewertung.

Verkehrswertgutachten gemäß 
§ 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (§ 194 BauGB). Es dient als verlässliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Verkauf, Kauf, Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Fragestellungen. Als DIA-zertifizierte Gutachterin erstelle ich unabhängige, nachvollziehbare und fachlich fundierte Gutachten für private, steuerliche und gerichtliche Zwecke.

Für Finanzbehörden

Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen verlangen Finanzämter häufig eine belastbare Wertermittlung – besonders wenn der festgesetzte Steuerwert angezweifelt oder ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden soll.
Ich erstelle Gutachten, die den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden und auch zur Begründung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geeignet sind. Die Gutachten erfolgen auf aktueller Datenbasis und mit marktgerechter Einschätzung – klar dokumentiert und steuerlich verwertbar.

Gerichtliche Zwecke

Verkehrswertgutachten für gerichtliche Verfahren

In familien- oder betreuungsgerichtlichen Verfahren ist ein neutral ermittelter Verkehrswert oft unerlässlich – etwa bei Zugewinnausgleich, Scheidung, Erbauseinandersetzung oder Vermögensaufstellung im Rahmen einer Betreuung.
Als DIA-zertifizierte Gutachterin nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, die den Anforderungen der Zivil- und Betreuungsgerichte entsprechen. Die Bewertungen sind sachlich nachvollziehbar, rechtssicher aufgebaut und fachlich fundiert – auf Wunsch auch als Stellungnahme oder Ergänzung zu bereits vorhandenen Unterlagen.

Restnutzungsdauer-Gutachten & Kaufpreisaufteilung

Ihre Vorteile:
Erstellung durch zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024)
rechts- und finanzamtskonforme Gutachten nach ImmoWertV 2021 und BMF-Schreiben 2023
methodisch korrekte Anwendung der drei normierten Bewertungsverfahren
transparente und nachvollziehbare Dokumentation

Restnutzungsdauer-Gutachten (RND-Gutachten)

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten (RND) wird die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung sachverständig festgestellt.

Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage des baulichen und technischen Zustands, des Modernisierungsgrades sowie der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der wesentlichen Gebäudeteile.
Das Gutachten dient dem Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023.

Das Ergebnis kann beim Finanzamt zur Anpassung der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) vorgelegt werden.
Ich beurteile das Objekt auf Basis einer Baualtersanalyse und einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung aller Hauptgewerke (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Leitungen, Innenausbau).

Ein RND-Gutachten empfiehlt sich insbesondere bei:

älteren Gebäuden mit Modernisierungsrückstand,

energetisch veralteten Bauteilen,

Sanierungsbedarf oder Instandhaltungsstau.

Kaufpreisaufteilung für steuerliche Zwecke

Bei einem Immobilienkauf ist die korrekte Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäudeentscheidend, da nur der Gebäudewertanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.

Ich erstelle sachverständige Kaufpreisaufteilungen nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021 unter Anwendung der anerkannten Wertermittlungsverfahren:

Sachwertverfahren – für eigengenutzte oder nicht vermietete Immobilien,

Ertragswertverfahren – für vermietete Wohn- oder Gewerbeobjekte,

Vergleichswertverfahren – sofern geeignete Vergleichsdaten des Gutachterausschusses vorliegen.

Die Bewertung erfolgt nachvollziehbar, marktgerecht und finanzamtskonform.
Das Ergebnis ist prüffähig und bietet eine belastbare Grundlage für Ihre Steuererklärung oder steuerliche Beratung.

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