
Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Professionelle Gutachten für Ihre Immobilie im Raum Köln bis Frankfurt
Als zertifizierte Sachverständige (DIA) nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich für Sie fundierte und unabhängige Immobilienbewertungen. Ob für den Kauf, Verkauf, für gerichtliche Verfahren oder zur Vorlage beim Finanzamt – Sie erhalten ein präzises und fachlich anerkanntes Gutachten, das den strengen Anforderungen der ImmoWertV entspricht. Mein Einsatzgebiet erstreckt sich von Köln über Bonn und Koblenz bis nach Wiesbaden und Frankfurt am Main.




Preise Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten für Verkauf und Verkehrswertgutachten für Behörden
Kurzgutachten
750 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 999 €)
Geeignet für:
• Verkaufsvorbereitung
• Kaufbegleitung / Kaufpreisprüfung
• Vermögensübersicht
• Erste fundierte Marktwerteinschätzung
Restnutzungsdauer-Gutachten (RND)
929 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 1.390 €)
Geeignet für:
• Finanzamt
• steuerliche Zwecke (AfA, Einspruch)
• Steuerberater
• Abschreibungsoptimierung
Verkehrswertgutachten
1.750 € zzgl. 19 % MwSt. (Aktionspreis – statt 2.190 €)
Geeignet für:
• Verkauf und Ankauf
• Scheidung
• Erbschaft / Erbauseinandersetzung
• Betreuungsangelegenheiten
• gerichtliche Verfahren
• Finanzamt und Behörden
Alle Honorare zzgl. MwSt. Kosten für erforderliche Unterlagen und behördliche Auskünfte werden gesondert nach Aufwand bzw. Gebühren abgerechnet.




Erstellung durch zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024)
rechts- und finanzamtskonforme Gutachten nach ImmoWertV 2021 und BMF-Schreiben 2023
Restnutzungsdauer-Gutachten
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten (RND) wird die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung sachverständig festgestellt.
Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage des baulichen und technischen Zustands, des Modernisierungsgrades sowie der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der wesentlichen Gebäudeteile.
Das Gutachten dient dem Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023.
Das Ergebnis kann beim Finanzamt zur Anpassung der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) vorgelegt werden.
Ich beurteile das Objekt auf Basis einer Baualtersanalyse und einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung aller Hauptgewerke (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Leitungen, Innenausbau).
Ein RND-Gutachten empfiehlt sich insbesondere bei:
älteren Gebäuden mit Modernisierungsrückstand,
energetisch veralteten Bauteilen,
Sanierungsbedarf oder Instandhaltungsstau.




Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten für Verkauf oder Kaufbegleitung – Ihre Immobilie sicher bewerten
Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie – ideal für den Verkauf oder die Kaufbegleitung.
✔ Für Verkäufer: Erhalten Sie eine realistische Marktwerteinschätzung, um Ihre Immobilie zu einem angemessenen Preis anzubieten.
✔ Für Käufer: Vermeiden Sie Fehlentscheidungen – mit einer professionellen Bewertung erkennen Sie den realen Wert einer Immobilie und mögliche Risiken.
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB eignet sich für Behörden, Gerichte und Finanzämter und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach ImmoWertV.
Ob Verkauf, Kauf oder offizielle Anlässe – mit meiner zertifizierten Expertise erhalten Sie eine verlässliche und unabhängige Immobilienbewertung.
Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben (§ 194 BauGB). Es dient als verlässliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Verkauf, Kauf, Erbauseinandersetzungen oder steuerlichen Fragestellungen. Als DIA-zertifizierte Gutachterin erstelle ich unabhängige, nachvollziehbare und fachlich fundierte Gutachten für private, steuerliche und gerichtliche Zwecke.

Für Finanzbehörden
Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt
Bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen verlangen Finanzämter häufig eine belastbare Wertermittlung – besonders wenn der festgesetzte Steuerwert angezweifelt oder ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden soll.
Ich erstelle Gutachten, die den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden und auch zur Begründung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geeignet sind. Die Gutachten erfolgen auf aktueller Datenbasis und mit marktgerechter Einschätzung – klar dokumentiert und steuerlich verwertbar.

Gerichtliche Zwecke
Verkehrswertgutachten für gerichtliche Verfahren
In familien- oder betreuungsgerichtlichen Verfahren ist ein neutral ermittelter Verkehrswert oft unerlässlich – etwa bei Zugewinnausgleich, Scheidung, Erbauseinandersetzung oder Vermögensaufstellung im Rahmen einer Betreuung.
Als DIA-zertifizierte Gutachterin nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstelle ich gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, die den Anforderungen der Zivil- und Betreuungsgerichte entsprechen. Die Bewertungen sind sachlich nachvollziehbar, rechtssicher aufgebaut und fachlich fundiert – auf Wunsch auch als Stellungnahme oder Ergänzung zu bereits vorhandenen Unterlagen.
